Der hohe Anteil an Schnarchern in der Gesamtbevölkerung, das steigende Gesundheitsbewusstsein jedes Einzelnen, die öffentlich verfügbaren Informationen über Möglichkeiten der Behandlung von Schnarchen sowie die seit 2022 mögliche Abrechnung von Unterkieferprotrusionsschienen über gesetzliche Krankenkassen, führen informierte Patienten mit einem Schnarchproblem auf direktem Weg in Ihre Zahnarztpraxis. Für alle anderen kann vor Ort in Ihrer Praxis Aufklärungsarbeit geleistet werden, um dem Schlafräuber und seinen gesundheitlichen Risiken Einhalt zu gebieten. Das Dentallabor – Soldin & Fahrenholz unterstützt Sie auf Wunsch bei der Patienteninformation mit einer Reihe von effektiven Maßnahmen, inkl. Anschauungsmaterial für Ihre Patientenberatung.
Nützliche Infos rund um’s Schnarchen
Millionen Deutsche schnarchen nachts – und belasten sich und ihr Umfeld damit. Mit steigendem Alter wird das Risiko des Schnarchens größer, jeder zweite Mann und jede dritte Frau > 50 Jahre sind betroffen. U.a. Alkoholkonsum und reichhaltige, abendliche Mahlzeiten sowie Übergewicht tragen zur unmelodischen Nachtmusik bei. Schuld am Schnarchen sind meist zu enge Atemwege, die durch das schlafbedingte Erschlaffen des Zungenmuskels verursacht werden. Der entstehende Geräuschpegel kann bis zu 90dB laut werden, was einem vorbeifahrenden Lkw entspricht. Neben der damit einhergehenden Belästigung des unmittelbaren Umfelds kann das auch Gesundheitsrisiken, wie obstruktive Schlafapnoe, mit sich bringen. Diese wiederholten Atemaussetzer, die die Sauerstoffzufuhr für mindestens 10 Sekunden unterbrechen, sind besorgniserregend und bedürfen dringend einer Behandlung.
Voraussetzungen zur Verschreibung einer Schnarcherschiene
Grundsätzlich sind Unterkieferprotrusionsschienen eine hervorragende Alternative, um obstruktive Schlafapnoe erfolgreich zu behandeln. Damit Sie als Zahnarzt eine solcher Schnarcherschiene bei gesetzlich versicherten Patienten eingliedern und abrechnen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie muss auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ verschrieben werden
- Die Überweisung zur Mitbehandlung darf erst erfolgen, wenn eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt UND eine erfolglose Behandlung mittels Überdrucktherapie bereits durchgeführt wurde
- Die UKPS muss zweiteilig und bimaxillär verankert sein, individuell reproduzierbar adjustiert werden können, nachjustierbar in Millimeterschritten sein und die Einstellung des Protrusionsgrades muss ausgehend von regelhaft mindestens 50% der maximal aktiven Unterkieferprotrusion möglich sein
Unser Beitrag für Ihre Patientenaufklärung
Wir bieten Ihnen, z.B. zum Aufstellen im Wartezimmer oder an der Rezeption, hochwertige DIN lang Flyer mit Basisinformationen zur Schnarchtherapie in Ihrer Praxis, inkl. Prospektständer aus Plexiglas. Für mehr Aufmerksamkeit liefern wir Ihnen gerne auch ein Hochkant-Poster im Format DIN A2 mit der selben Botschaft wie im Fall des DIN lang Flyers. Zu Beratungszwecken können Sie auch gerne auf ein gedrucktes Modell inkl. einer in unserem Hause hergestellten Hamburger Unterkieferprotrusionsschiene F-UPS® zurück greifen. Bei Bedarf gibt es zur Beratung auch eine handliche Beratungsunterlage im DIN A4 Format mit allen Informationen zur F-UPS® im Überblick. Sollten Sie darüber hinaus Wünsche haben, um Ihr Portfolio mit der Schnarchtherapie zu erweitern, sprechen Sie gerne mit uns.
Ihre ZTM Stefan Soldin & Max Fahrenholz